TÜV + GARANTIE
Garantie
Bitte beachten !
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß der Einbau von Tuningprodukten zum Verlust der Garantie bzw. Gewährleistungspflicht des Fahrzeugherstellers bzw. Fahrzeugverkäufers führen kann !
Deshalb bieten wir optional gegen Aufpreis eine Tuning Fahrzeuggarantie an !
Informationen zu der Tuning Garantie finden Sie unter:
Der Garantieverlust gilt übrigens nicht nur für die JH-MOTORTUNING Zusatzsteuergeräte, sondern auch für alle anderen angebotenen Tuning-Chips und Softwareänderungen des Steuergerätes
Für das Zusatzsteuergerät erhalten Endverbraucher von uns eine Garantie von 24 Monaten
TÜV Info
Leistungssteigerung durch Chip-Tuning
Grundsätzlich müssen alle Veränderungen der Motorleistung, der Höchstgeschwindigkeit und des Hubraums in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Dies gilt insbesondere für den Einbau eines Tuning-Chips oder die Umprogrammierung von Original-Chips zur Änderung der Motorleistung. Rechtsgrundlage dafür ist die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
Mit dem Chip-Tuning wird in die Motorsteuerung eingegriffen, indem das Kennfeld von Zündanlage und Einspritzsystem modifiziert wird. Neben der Erhöhung von Motorleistung und Höchstgeschwindigkeit, kann häufig eine Verschlechterung des Abgas- und Geräuschverhaltens eintreten. Falls dies zutrifft, erlischt dadurch gemäß § 19 Abs. 2 StVZO die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Sofern aber für den Tuning-Chip ein Teilegutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE) vorliegt und anhand dieser Unterlagen eine positive Begutachtung eines amtlich anerkannten TÜV Sachverständigen oder eines TÜV Prüfingenieurs vorgenommen wurde, bleibt die Betriebserlaubnis bestehen.
Der Chiphersteller bzw. –programmierer beauftragt für die Erstellung eines Teilegutachtens oder einer ABE einen Technischen Dienst (ein akkreditiertes Prüflaboratorium). Von diesem werden dann für jeden Fahrzeugtyp, der umgerüstet werden soll, folgende Prüfungen vorgenommen:
* eine Abgasmessung nach den Vorschriften nach der EG-Richtlinie 70/220/EWG
* eine Fahrgeräuschmessung nach den Vorschriften nach der EG-Richtlinie 70/157/EWG
* die Motorleistungsmessung nach der EG-Richtlinie 80/1269/EWG
* die Höchstgeschwindigkeitsmessung nach der ECE-Regelung Nr. 68
* möglicherweise eine Überprüfung der Bremswirkung bei der gesteigerten Höchstgeschwindigkeit
Der TÜV empfiehlt daher, nur dann ein Chip-Tuning am Fahrzeug vorzunehmen, wenn dafür entweder ein Teilegutachten oder eine ABE vorliegt. In diesen Unterlagen muss die Umrüstung für den betreffenden Fahrzeugtyp eindeutig zuzuordnen sein und die Einhaltung der offiziellen Emissionsgrenzwerte für Abgas und Geräusche nachgewiesen werden.
Wenn kein Teilegutachten oder keine ABE vorliegen sollte, müssten die oben genannten Prüfungen für jedes einzelne Fahrzeug durchgeführt werden, wobei für den Autofahrer erhebliche Kosten anfallen.
Wir bieten für fast alle Diesel Modelle von Alfa Romeo bis VW Leistungskits mit einem TÜV-Teilegutachten an.
Allerdings werden unsere Zusatzsteuergeräte grundsätzlich ohne TÜV-Gutachten geliefert.
Nur wenn in der Artikelbeschreibung ausdrücklich steht mit TÜV-Gutachten, wird das Zusatzsteuergerät mit TÜV Gutachten geliefert.
Wir teilen Ihnen gerne auf Anfrage mit ob für Ihr Auto ein Tuning mit TÜV Gutachten verfügbar ist.